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Kostenlos · echte Regionaldaten · Stand 2026

§14a EnWG: Dieser Netzentgelt-Rabatt steht dir per Gesetz zu.

Wer eine steuerbare Wärmepumpe, Wallbox oder einen Heimspeicher betreibt, bekommt seit 2024 einen gesetzlichen Rabatt auf die Netzentgelte — je nach Bundesland zwischen rund 36 und 206 € pro Jahr. Viele wissen es nicht und verschenken das Geld. Hier rechnest du in 30 Sekunden nach, mit echten regionalen Netzentgelten.

Dein §14a-Rabatt (Modul 1)

Die exakte Höhe bestimmt dein Netzbetreiber — wir rechnen ehrlich mit dem BNetzA-Durchschnitt deines Bundeslands, statt Präzision vorzutäuschen. Den Weg zu deinem exakten Wert zeigen wir unter dem Ergebnis.

Dein Netzbetreiber steht auf deiner Stromrechnung (meist Seite 1). Ist er dabei, bekommst du statt des Landes-Durchschnitts den exakten Betrag.

Wurde dein Gerät ab 2024 in Betrieb genommen — oder als steuerbar angemeldet?
Wähle oben aus — dann steht hier deine Zahl.
Watthunt prüft das automatisch für dich
Die kostenlose Watthunt-App rechnet §14a mit deinem Profil, findet günstige Ladefenster und prüft deinen Stromtarif — ohne neue Hardware.
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So prüft Watthunt das automatisch für dich

Die Seite hier rechnet den allgemeinen Anspruch. Die App geht weiter — sie prüft ihn mit deinem echten Profil und behält ihn im Blick:

1Dein Profil kennt die Fakten

In der App gibst du einmal an, welche Geräte du hast (Wärmepumpe, Wallbox, Speicher), dein Bundesland und ab wann die Anlage läuft — mehr braucht die Prüfung nicht.

2Watthunt rechnet deinen Anspruch

Die App wendet die BNetzA-Formel mit dem Netzentgelt deiner Region an und zeigt den Betrag in deinem Sparpotenzial — als „Sicher", weil er gesetzlich ist.

3Du bestätigst, die App erinnert

Ein kurzer Check (ab 2024 in Betrieb? Rabatt auf der Rechnung sichtbar?) — und du weißt, ob alles läuft oder ob du beim Netzbetreiber bzw. Installateur nachhaken musst.

Was ist §14a EnWG — in zwei Sätzen

Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Netzbetreiber neue „steuerbare Verbrauchseinrichtungen" (Wärmepumpen, Wallboxen, Heimspeicher, Klimageräte ab 4,2 kW) bei Netzengpässen kurzzeitig dimmen. Im Gegenzug bekommst du verpflichtend ein reduziertes Netzentgelt — das regelt die Festlegung BK8-22/0010-A der Bundesnetzagentur.

Häufige Fragen

Muss ich den Rabatt beantragen?

Nein. Bei Anlagen ab 2024 läuft die Anmeldung über deinen Elektro-Installateur beim Netzbetreiber, und Modul 1 (die jährliche Pauschale) wird automatisch gewährt. Prüfen lohnt trotzdem: Der Rabatt muss auf deiner Stromrechnung beim Netzentgelt auftauchen bzw. von deinem Anbieter weitergegeben werden.

Mein Gerät ist älter als 2024 — bekomme ich nichts?

Anlagen von vor 2024 ohne Steuerungsvereinbarung sind ausgenommen; alte Wärmepumpen-Vereinbarungen laufen bis Ende 2028 über. Ein freiwilliger Wechsel ins neue System ist möglich und bringt die Pauschale — macht dein Gerät aber dauerhaft steuerbar, und der Schritt ist unumkehrbar. Vorher rechnen.

Was sind Modul 2 und Modul 3?

Modul 2 ist statt der Pauschale ein Prozent-Rabatt (60 %) auf das Netzentgelt eines separat gezählten Geräts — lohnt erst bei hohem Verbrauch, weil zweiter Zähler und zweite Grundgebühr (~125 €/Jahr) dagegen stehen. Modul 3 ergänzt Modul 1 um zeitvariable Netzentgelte: Mit Smart Meter und Lastverschiebung sind grob 50–220 €/Jahr zusätzlich möglich.

Wie genau ist diese Rechnung?

Für die 20 größten Netzbetreiber (von Westnetz bis SWM) zeigen wir den exakten Wert direkt aus dem Preisblatt Netzentgelte 2026 — das deckt die Mehrheit der Haushalte ab. Für alle anderen rechnen wir die offizielle BNetzA-Formel (80 € + 3.750 kWh × Netzentgelt-Arbeitspreis × 20 %) mit dem durchschnittlichen Netzentgelt deines Bundeslands (Stand 2026); bundesweit liegt die Pauschale zwischen etwa 36 und 206 € pro Jahr. Keine Rechtsberatung.

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